Vollmachten & Verfügungen
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht verhindert die gerichtliche Betreuung, wenn eine Person durch Krankheit oder Unfall zeitweise oder dauerhaft nicht mehr einwilligungsfähig ist. Mit einer Gesamtvollmacht bleiben Sie auch dann selbstbestimmt.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen fest. An die medizinischen Festlegungen müssen sich Ärzte gesetzlich halten. Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben. Entwicklungen im medizinischen Fortschritt wie auch zahlreiche Änderungen im Patientenrecht machen die Patientenverfügung zu einem „lebendigen Produkt“.
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Sie haben noch Fragen zu Vollmachten & Verfügungen, oder wünschen eine ausführliche Beratung? Schreiben Sie mir einfach und ich werde mich kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG) der Anbieter nicht oder nur bedingt berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage jedoch berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit bin ich jedoch nicht verantwortlich. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird ggf. eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
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