Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung
Guter Versicherungsschutz auch auf Reisen
Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland – notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.
Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten oder Krankenzusatzversicherungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.
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Sie haben noch Fragen zur Auslandskrankenversicherung, oder wünschen eine ausführliche Beratung? Schreiben Sie mir einfach und ich werde mich kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG) der Anbieter nicht oder nur bedingt berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage jedoch berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit bin ich jedoch nicht verantwortlich. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird ggf. eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
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